Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Mathys Laserbeschriftungen AG und ihren Kunden.
Der Vertrag kommt zustande durch eine schriftliche oder telefonische Bestellung der Kunden und/oder eine entsprechende Auftragsbestätigung von Mathys Laserbeschriftungen AG.
Ohne spezielle Vereinbarung: 3 Monate
Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizer Franken, Netto, exkl. MWST, Transport, Verpackung, Versicherung.
Die Ware wird von uns produktgerecht verpackt und die Lieferung erfolgt, soweit nicht anders vermerkt, auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
Unsere Lieferzeiten sind Richtwerte. Allfällige Verspätungen unserer Lieferungen geben dem Besteller weder das Recht auf Rücktritt vom Vertrag noch auf Anspruch auf Ersatz von Verzugsschaden. Konventionalstrafen werden nicht anerkannt, sofern wir nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Die Lieferzeiten werden angemessen verlängert,
Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vermerkt, rein netto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, die Lieferung weiterer Produkte und Dienstleistungen sowie die Beseitigung von Mängeln auszusetzen.
Bei Rahmenverträgen gilt, soweit nicht anders vermerkt, eine Laufzeit von 12 Monaten ab Vertragsdatum. D.h. die Ware kann während 12 Monaten in entsprechenden Abruflosen bezogen werden und nach Ablauf dieser 12 Monate wird die Restmenge (Restguthaben) des Rahmenvertrages zur Auslieferung und Verrechnung fällig.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Gravuren können wir nach RAL‐Farben auslegen. Je nach Material kann es Farbveränderungen geben. Digitaldrucke werden nach CMYK‐Farbmodell erstellt. Auch da kann es je nach Material Farbveränderungen geben.
Anlassbeschriftungen können durch Regen auch ein wenig Korrosion bilden. Um das zu verhindern, sollten Sie die Werkstücke zwingend Passivieren. Rostfreier Stahl mit Schwefel neigt schneller zu Korrosion. Unter Passivierung versteht man in der Oberflächentechnik die spontane Entstehung oder gezielte Erzeugung einer Schutzschicht auf einem metallischen Werkstoff, welche die Korrosion des Grundwerkstoffes verhindert oder stark verlangsamt.
Reklamationen müssen schriftlich innert 8 Tagen nach Erhalt der Produkte oder Abschluss unserer Leistungen erfolgen, sonst gilt die Lieferung als einwandfrei.
Bei Annullierung von Bestellungen sind wir berechtigt, die aufgelaufenen Kosten dem Besteller zu verrechnen. Ware oder Leistungen, die nach Ablauf der Lieferfrist auf Wunsch des Bestellers nicht zugestellt werden kann, wird von uns in Rechnung gestellt.
Wir verpflichten uns, die Bestellung vertragsgemäss auszuführen. Jede weitere Haftung gegenüber
dem Bestellter für irgendwelche Schäden ist ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für
indirekte oder Folgeschäden wie beispielsweise entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter.
Die Haftung von Mathys Laserbeschriftung beschränkt sich auf von ihr verursachte Fehler, die auf
grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen
Bestellwert oder maximal Fr. 4000.‐
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages gesetzliche
Bestimmungen und Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden.
Eine Haftung für fehlerhafte und unvollständig angelieferte Unterlagen und Daten die von uns
weiterverarbeitet wurden wird nicht übernommen.
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Produkte und Informationen werden von uns sorgfältig behandelt. Besondere Beachtung schenken wir dabei dem geistigen Eigentum wie beispielsweise Zeichnungen, Firmennamen, techn. Spezifikationen…
Unsere Geschäftstätigkeit basiert ausschliesslich auf Schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Burgdorf‐Fraubrunnen.
Bäriswil, 15. Mai 2015